Informationen der Öffentlichkeit gem. § 8a der 12. BImSchV

Bei der Produktionsstätte zur Herstellung von Polymeren und Spezialchemikalien der POLY-CHEM GmbH handelt es sich um eine Vielstoff- oder Mehrzweckanlage gemäß § 6(2) BImSchG, die zur Herstellung unterschiedlicher Produkte dient. Zu den Hauptprodukten zählen dabei die Lösemittelhaltigen Haftklebstoffe und auch umweltfreundliche Schmelzklebstoffe ohne Lösemittel.
Ebenso werden lösemittelfreie Polyacrylate für Dichtstoffe und Klebebänder, Polyacrylate für die Lackindustrie sowie polymere Additive für verschiedenste Industrieanwendungen hergestellt. Spezialchemikalien werden in flüssiger und fester Form produziert und kommen in den verschiedensten Branchen zum Einsatz.
Die Produktionsanlage ist für eine Kapazität von 20.000 t/a ausgelegt. Neben diesen Anlagekomplexen gehören zur Produktionsstätte noch ein Tanklager zur Lagerung 1.125 m³ brennbaren und nichtbrennbaren Stoffen, Läger für transportable Gebinde und Nebenanlagen. Zu den Nebenanlagen gehört eine Abfüllstelle für Straßentankfahrzeuge.
In der Produktionsstätte werden Stoffe bzw. Stoffgemische gehandhabt, die im Anhang I der Störfallverordnung genannt sind. In unterschiedlichen Mengen und Konzentrationen sind dies giftige, sehr giftige, entzündliche, leichtentzündliche und umweltgefährliche Stoffe.
Aufgrund der zu berücksichtigenden Mengen an gefährlichen Stoffen gelten auch die § 9 bis 12 der 12. BImSchV, d.h. die Produktionsstätte hat die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung zu erfüllen.

In Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren wurde ein anlagenbezogener Sicherheitsbericht ( § 9 der 12. BImSchV) erstellt. Außerdem existiert ein Sicherheitsmanagementsystem, ein betrieblicher Gefahrenabwehrplan und ein Feuerwehrplan.
Die Produktionsanlage, alle Läger und auch die Nebenanlagen sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet, die eine Direktaufschaltung zur Securitas-Werkfeuerwehr hat.
Außerdem gibt es im Produktionsgebäude, Tanklager, Läger für transportable Gebinde und an der Abfüllstelle für Straßentankfahrzeuge halbstationäre Löschanlagen.

Informationen über den Umgang mit Störfällen für die Bevölkerung finden Sie auch auf den Seiten 48/49 in der Störfallbroschüre des Chemieparks. (Link https://www.chemiepark.de/fileadmin/chemiepark_de/content/dokumente/2021/211101_sto__rfall21_komplett_211029.pdf )

Am 01.07.2022 fand eine Anlagenüberwachung gemäß den §§52 und 52 a BImSchGH statt. Der Überwachungsbericht kann auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt eingesehen werden. (https://lvwa.sachsen-anhalt.de/aktuelles/ueberwachung-von-industrieemissions-anlagen-ie-anlagen/ueberwachungsberichte-gemaess-52a-absatz-5-bimschg/)


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